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Ab dem 1.09.2009 wird die Verwendung von Verbraucher-Daten zu Werbezwecken zum „russischen Roulette“ für Marketing-Verantwortliche: Bei Verstößen z.B. gegen den Einwilligungsvorbehalt drohen Unternehmen bis zu 300.000 EUR Geldbuße. Branchenkenner empfehlen Werbungtreibenden, juristischen Rat einzuholen und ihre Strategien zur Neukundengewinnung genau … Weiterlesen
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